Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker: So wird das Land bis 2040 klimaneutral

Shownotes

Seit Mitte Mai ist Baden-Württembergs neue Umweltministerin Thekla Walker im Amt. Eine ihrer ersten Amtshandlungen war die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Es sieht eine Solarpflicht für alle Neubauten vor. Umgesetzt werden soll das bis Mai 2022. Auch bei größeren Dachsanierungen muss künftig Solarthermie oder Photovoltaik zum Zuge kommen. Das wird aber noch dauern. Was Thekla Walker sonst noch vorhat erklärt sie im Gespräch mit Pia Grund-Ludwig, Chefredakteurin des Gebäude Energieberater.

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00:00:00: Intro

00:00:17: Gebäudewende – Ein Podcast des Gebäude-Energieberater im Gentner Verlag. Hintergrund und Meinung rund um die Wärmewende im Gebäudebereich. Wir sprechen mit Fachleuten über Quartiers- und Gebäudekonzepte, die Neubauten und Gebäudebestand tauglich machen für den Klimawandel. Es geht um Ideen, Lösungen, Produkte und Forschungsansätze für klimafreundliches Wohnen. Baden-Württemberg hat mit dem Erneurbare-Wärme-Gesetz seit vielen Jahren eine Sonderrolle. Das Gesetz schreibt auch in der Sanierung von Gebäuden den Umstieg auf erneuerbare Energien vor. Nach wie vor ist der Südweststaat das einzige Bundesland, das mit solch einer Sanierungspflicht die Sanierungsquote erhöhen will. Andere haben sich die Erfahrung angeschaut, aber nicht nachgezogen. Behält Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle? Das hängt auch von Thekla Walker ab. In der vergangenen Legislaturperiode war sie finanzpolitische Sprecherin, davor Vorsitzende des Grünen-Landesverbandes. Seit 12. Mai ist sie als Nachfolgerin von Franz Untersteller Umweltministerin des Landes. Und sie beginnt mit einem Paukenschlag. Alle Neubauten im Musterländle sollen Solardächer haben und wahlweise Strom oder Wärme produzieren. Das steht in der Novelle des Klimagesetzes, die im August in die parlamentarische Debatte geht. Was Thekla Walker sonst noch vorhat um das Bundesland klimaneutral zu machen, erklärt sie in unserem Podcast. Pia Grund-Ludwig, Chefredakteurin des Gebäude-Energieberater hat sich mit ihr unterhalten.

00:01:54: Musik

00:02:10: Pia Grund-Ludwig: Wir sitzen hier im wunderschönen Umweltministerium Baden-Württemberg, mir gegenüber sitzt Thekla Walker, neue Umweltministerien des Landes, wir starten unseren Podcast wie immer mit drei Fragen. Frau Walker, E-Bike oder E-Auto?

00:02:26: Thekla Walker: E-Bike auf jeden Fall. Das habe ich mir vor zwei Jahren schon vor der Corona-Pandemie-Zeit angeschafft, da wurde das ja mehr oder weniger modern, jeder hat sich glaube ich jetzt ein E-Bike gekauft oder viele und inzwischen gibt es sogar Lieferengpässe wie ich gehört habe, ich fahre gerne mit dem E-Bike rum.

00:02:45: Pia Grund-Ludwig: Schön, Berge oder Wasser?

00:02:49: Thekla Walker: Ganz schwere Entscheidung, also, im Zweifel würde ich lieber ans Meer gehen oder ans Wasser, weil ich eine begeisterte Schwimmerin bin und insofern brauche ich schon Wasser. Wenn Berge, dann auf jeden Fall mit einem Bergsee.

00:03:04: Pia Grund-Ludwig: Standort Stuttgart, Kino oder Oper?

00:03:08: Thekla Walker: Oper auf jeden Fall, ich finde, wir haben eine ganz hervorragende Oper in der Landeshauptstadt und ich gehe da auch gerne hin, war auch im Verwaltungsrat die vergangenen fünf Jahre und das ist einfach eine ganz tolle Institution, die wir da haben, inklusive des Balletts.

00:03:24: Pia Grund-Ludwig: Dankeschön. Dann starten wir jetzt mal mit dem Thema. Ich würde gerne einsteigen mit dem Koalitionsvertrag, der neuen grün-schwarzen Landesregierung. Wo trägt denn der Koalitionsvertrag im Gebäudebereich Ihre Handschrift, was können Sie denn da unterbringen und was war Ihnen besonders wichtig?

00:03:40: Thekla Walker: Also, ich denke mal grundsätzlich muss man zum Koalitionsvertrag sagen, dass das Klimaschutzthema auf jeden Fall einen sehr hohen Stellenwert hat insgesamt. Also, ohne, dass man sich da geeinigt hätte, dass wir gemeinsam sehr sehr ambitionierte Klimaschutzziele erreichen wollen, hätte es diese Koalitionswiederauflage der CDU nicht gegeben und das ist ja vollkommen klar, ohne den Gebäudebereich können wir unsere Klimaschutzziele nicht erreichen. Also, das heißt ganz klar, auch dieser Sektor muss besonders betrachtet werden, also, der steht ja für immerhin 40 % des gesamten CO2-Ausstoßes und insofern ist es für uns sehr wichtig, das wir zum Beispiel mit dem Thema PV-Pflicht, das ist ja ein Teil des Gebäudesektors, weiter voran schreiten und jetzt bei einem neuen Klimaschutzgesetz, was jetzt schon vor der Sommerpause vorgestellt werden wird, zumindest, was die PV-Pflicht angeht, da einen ersten Aufschlag machen werden. Also, das heißt, wir werden sie ausdehnen, wir werden sie nicht nur auf den Nichtwohngebäudesektor oder Parkplätze beschränken, sondern eben auch auf neu gebaute Wohngebäude und auf Dachsanierungen, also, wenn eine größere Dachsanierung ansteht, dann soll auch diese PV-Pflicht greifen in Zukunft.

00:05:03: Pia Grund-Ludwig: Das wird Franz Untersteller freuen, der hat jetzt noch gefordert in dem Interview, was er uns am Schluss gegeben hat.

00:05:08: Thekla Walker: Genau, also das war schon eine zentrale grüne Forderung in der letzten Legislaturperiode, die konnten wir nicht mehr durchsetzen, deswegen wie gesagt, es war Voraussetzung, das wir jetzt wirklich an einem Strang ziehen beim Thema Klimaschutz und Erreichung der Klimaschutzziele, jetzt haben wir die sogar noch vorgezogen, also wir hatten ja ursprünglich auch wie viele andere 2050 als Ziel-Zahl in der Zeit gesetzt und jetzt haben wir noch mal zehn Jahre vorgezogen und wir werden die PV-Pflicht auch als ein Instrument brauchen. Wir brauchen generell natürlich den Ausbau von erneuerbaren Energien für den Stromverbrauch in Baden-Württemberg, wir schalten ja auch ein Atomkraftwerk ab, das letzte im kommenden Jahr und insofern ist es natürlich ganz wichtig, auch im Gebäudesektor muss sich dringend was tun, das ist aber nur ein Aspekt, also die PV-Pflicht, aber einer, denke ich jetzt mal, der besonders prominent ist im Gebäudesektor und jetzt sehr schnell auch kommen wird.

00:06:08: Pia Grund-Ludwig: Ein Projekt Ihres Vorgängers war das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, da steht ja auch eine Novelle an, gibt es da schon konkrete Ideen wie es da weiter geht?

00:06:19: Thekla Walker: Ja, wir wollen natürlich vor allem auf Bundesebene, das sich da mehr bewegt als bislang der Fall war und das betrifft natürlich insbesondere die Frage ordnungspolitischer Instrumente, also das heißt eben, das muss auch klar gesetzte Fristen und Ziele geben bis wann ein Gebäude sich energetisch umstellen muss. Also, aus fossilen Brennstoffen aussteigen, in eine andere Energieversorgung einsteigen und auf der anderen Seiten neben diesem Fordern brauchen wir auch Fördern, also, wir brauchen auch Förderinstrumente, auch für gesetzliche Pflichten im Gebäudesektor, das die dann eben noch mal besonders unterstützt werden können für diejenigen, die sich jetzt auf den Weg machen umzustellen, da ist zu wenig gelaufen in den letzten Jahren, das war ja lang im Gespräch des Gebäude-Energie-Gesetzes und das was wir bisher jetzt auf dem Tisch haben, das reicht bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzpolitischen Ziele zu erreichen, die damit erreicht werden müssten. Ich habe es ja schon gesagt, 40 % Anteil ist der Gebäudesektor und das heißt wir müssen da deutlich voran kommen, wenn wir da diese Ziele erreichen wollen. Also, das ist ein Beispiel und wir müssen auch bei uns abwarten in Baden-Württemberg, wir können diese ordnungspolitischen Maßnahmen so nicht einleiten, also wir haben viel gemacht, also im Rahmen dessen, was auf Landesebene getan werden kann, auch, und das möchte ich da noch mal besonders betonen, im Bereich Wärmeplanung, ich glaube, das ist ganz wichtig, also das wir noch im letzten Klimaschutzgesetz klar gemacht haben, wir brauchen eine verbindliche Wärmeplanung für Städte, kreisfreie Städte, ab einer bestimmten Größenordnung, damit man auch mal überhaupt weiß, wo muss man ansetzen, wo müssen die Netze ausgebaut werden, wo kann man umstellen, wo werden Wärmepumpen vielleicht eingesetzt in Zukunft, und und und. Also, da brauchen wir eine längerfristige Planung und dann muss es ja auch umgesetzt werden, dafür werden wir auch Bundesmittel brauchen. Und wir sind als Land Baden-Württemberg da jetzt voran gegangen und im Grunde genommen wäre es sinnvoll, wenn die Bundesregierung das auch machen würde die kommende, wir haben ja im September Bundestagswahl, wenn die sich dann möglichst schnell auch auf den Weg machen würden diesen großen Anteil am CO2-Ausstoß im Gebäudesektor mit klaren Schritten zu reduzieren, darauf kommt es ja an, das ist ja auch das, was das Verfassungsgericht ja auch uns in die Hausaufgabenhefte sozusagen geschrieben hat, wenn man das so formulieren darf. Es geht darum, nachvollziehbare Schritte auch wirklich anzugehen und die müssen jetzt angegangen werden, weil das sind ja langfristige Investitionen.

00:09:04: Pia Grund-Ludwig: Sie haben jetzt beim Wärmegesetz nur die Bundesebene angesprochen, das heißt auf Baden-Württemberger Ebene wird es keine Weiterentwicklung geben?

00:09:13: Thekla Walker: Wird es vielleicht, oder es wird auch da eine Weiterentwicklung geben, aber es muss in Verbindung stehen mit der Bundesgesetzgebung. Wir können jetzt im Moment nicht unsere Programme anpassen solange wir nicht wissen was auf Bundesebene geplant ist, das ist für uns essentiell, wir brauchen da einen Instrumentenmix und dann können wir das auch entsprechend wieder von Baden-Württemberg aus ergänzen.

00:09:37: Pia Grund-Ludwig: Aber zuerst ist der Bund dran?

00:09:38: Thekla Walker: Erst ist aus unserer Sicht der Bund gefragt an der Stelle, weil da die großen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen gesetzt werden, da geht es ja auch darum, es muss auch Pflichten geben, also Zeitspannen sage ich jetzt mal bis wann bestehende Gebäude entsprechend saniert oder mit einer neuen Energieversorgung ausgestattet werden müssen. Dafür muss es natürlich längere Zeiträume geben, das ist ganz klar, dafür braucht es auch Förderprogramme dann, da können wir als Land dann noch mal gezielt mit reingehen und unterstützen und das auch in Verbindung bringen mit unserer kommunalen Wärmeplanung und unseren Förderprogrammen, die wir schon haben, da gibt es ja viele verschiedene, aber das ist auf jeden Fall Grundvoraussetzung, sonst gibt es ein Chaos, wenn wir da jetzt einfach weitermachen würden. Sollte sich herausstellen, dass der Bund nicht liefert an der Stelle, was ich mir aber nicht vorstellen kann, weil wenn man die Klimaschutzziele bis 2045 erreichen will, der Bund hat ja auch noch mal vorgezogen, dann ist das aus meiner Sicht völlig alternativlos, das man diesen Gebäudesektor auch richtig angeht. Das ist bislang nicht passiert, das muss auf jeden Fall jetzt erfolgen und wenn wir da klare Schritte sehen und auch diesen sogenannten Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, dann glaube ich, dass wir das gut im Land Baden-Württemberg aufgreifen können. Aber wir sind ja eh schon Vorreiter, also, das möchte ich schon noch mal betonen, Baden-Württemberg ist im Verhältnis zu den anderen Bundesländern gerade, was dieses Thema angeht im Prinzip Vorreiter und auch was insbesondere jetzt diese verbindliche Wärmeplanung angeht, auch was das Thema PV-Pflicht angeht, was wir schon in der letzten Legislatur für die Nichtwohngebäude und Parkplätze auf den Weg gebracht haben, das sind auch viele Flächen, das sind wir schon sozusagen an der Spitze der Bewegung, es gibt einzelne Kommunen, die das schon praktizieren, das ist ja jetzt in dem Zuge der Debatte, das wir das einführen wollen, habe ich jetzt auch Berichte gelesen aus Waiblingen, aus Tübingen, da gibt es schon Bürgermeister, die das schon länger auf den Weg gebracht haben und verbinden, wenn neu gebaut wird nur mit PV.

00:11:25: Pia Grund-Ludwig: Zu welchen Zeitpunkt soll denn die PV-Pflicht für Neubauten und Gebäudesanierung kommen?

00:11:30: Thekla Walker: Also die, es wird voraussichtlich, das ist im Moment im Fluss, also die erste Novelle des Klimaschutzgesetzes, die wird in diesem Jahr voraussichtlich noch verabschiedet werden vom Landtag von Baden-Württemberg, das ist im Moment gerade in der Vorbereitung. Wir wollen die erste Lesung noch vor der Sommerpause machen, danach folgt ja wie üblich die Verordnung und wir vermuten, dass das im Frühsommer des kommenden Jahres der Fall sein wird, dass die PV-Pflicht für Wohngebäude, also für neugebaute Wohngebäude dann in Kraft tritt und die Sanierungen werden aber länger Zeit in Anspruch nehmen. Also für die Verordnung dieser Dachsanierungen braucht man einfach mehr Zeit, dann muss man sich das noch mal ganz genau angucken, was sind die Bedingungen, unter welchen Bedingungen und Kriterien greift es, dass die PV-Pflicht dann auch umgesetzt werden muss bei einer Sanierung, wir haben jetzt mal gesagt, es muss eine größere Sanierung stattfinden, das ist Voraussetzung, aber das ist ja schon allein diese beiden Begriffe größere Sanierung werfen ja schon ganz viele Fragen auf, was heißt das jetzt und was für ein Dach, was kann man vielleicht alternativ machen und und und. Also, da gibt es so viele Punkte, die müssen gut geprüft und umgesetzt werden bevor das dann greift und üblicherweise dauern ja die Verordnungsumsetzungen dann auch ein halbes Jahr oder so mindestens.

00:12:59: Pia Grund-Ludwig: Ist denn bei der Solarpflicht auch Solarthermie gemeint in Baden-Württemberg?

00:13:03: Thekla Walker: Also, das ist auch jetzt schon in Gesetzesvorhaben so drin, dass das eine Alternative sein kann.

00:13:12: Pia Grund-Ludwig: Wird es ein spezielles Förderprogramm geben dafür?

00:13:14: Thekla Walker: Es ist erst mal so, dass wir jetzt nur für die PV-Pflicht kein Förderprogramm auflegen können, weil es eine gesetzliche Pflicht ist, also dafür gibt es quasi kein Förderprogramm. Aber es gibt ja drum rum, sage ich jetzt mal, für Sanierungsmaßnahmen oder auch im Gebäudebereich wenn sie neu bauen und bestimmte Energiestandards einhalten, gibt es ja Förderprogramme auch vom Land Baden-Württemberg. Genau, also wir haben die jetzt schon im Rahmen der Wohnraumförderung eingeführt in der letzten Legislatur das bestimmte Standards also deutlich unterstützt werden können oder beziehungsweise Mindestanforderungen an Förderprogramme angelegt werden, also ich glaube das ist genau Energieeffizienzhaus, da gibt es ja verschiedene Standards, Mindeststandard ist EH55, zum Beispiel, der jetzt gefördert wird. Und das ist auch wichtig, das ist auch ein Einstieg generell, sage ich jetzt mal, in unser Thema im Bereich des Klimaschutzes, das wird Förderprogramme entsprechend auch überprüfen wollen. Also, es gibt ja auch Förderprogramme, sage ich jetzt mal, für die Sanierung von Schulen, von Turnhallen für die Gemeinden, für die Kommunen und auch da muss man jetzt in Zukunft schauen, dass die eben Mindeststandards erreichen, eben um unsere Klimaschutzziele zu erreichen ganz klar.

00:14:32: Pia Grund-Ludwig: Können Sie schon Eckpunkte nennen für die Novelle des Klimaschutzgesetzes, was wird da drin stehen?

00:14:38: Thekla Walker: Also, das ist zum Einen natürlich um das Klimaschutzziel insgesamt was wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben vorzuziehen, nämlich auf 2040, das wird drin stehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird sein, die 2 % in der Landesfläche bereit zu stellen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, also für Windenergie, für Photovoltaikanlagen und das ist natürlich sehr wichtig, weil da ist viel zu wenig gelaufen in den letzten Jahren. Also insgesamt, wenn man sich das anschaut, was wurde an Flächen definiert und bereit gestellt, das sind glaube ich 0,3 % oder so was, wir haben aber ausgerechnet für den Ausbau, den wir benötigen auch schon um allein den Strom zu ersetzen, den wir auch brauchen, wenn wir aus der Atomenergie aussteigen, wenn wir aus der Kohle aussteigen werden sukzessive, brauchen wir mindestens den Zubau von 2 % der Landesfläche für Wind oder PV und das kommt jetzt als Grundsatz der Raumordnung rein in das neue Gesetz und darin müssen sich zum Beispiel die Regionen orientieren. Die sind ja eigentlich dafür besonders geeignet, solche Flächenplanungen vorzunehmen. Das ist ein Teil, die PV-Pflicht habe ich gerade schon genannt als grundsätzlichen Aspekt des neuen Klimaschutzgesetzes, wir wollen eine klimaneutrale Verwaltung auch also als Land müssen wir ja mit unseren eigenen Liegenschaften und Gebäuden und so weiter auch Vorbild sein. Und der weitere Aspekt der noch drin steht ist der Rat der Klimaweisen, das haben wir auch ausgemacht, das wir da ein Beratungsgremium auf die Beine stellen mit Wissenschaftlern, wenigen, also maximal so sechs Wissenschaftler werden das sein, die in Baden-Württemberg an vorderster Front sage ich jetzt mal zu diesen verschiedenen Klimaschutzthemen in den unterschiedlichen Sektoren vom Gebäude bis zum Verkehr bis zur Landwirtschaft forschen, die sollen die Landesregierung beraten. Die werden auch einen Bericht erstellen regelmäßig, einmal im Jahr mindestens und sie werden aber auch das Recht zu Selbstbefassung haben, also die können uns auch sagen, Leute, wir haben uns das jetzt mal angeguckt, was ihr alles gemacht habt in diesem Jahr oder im kommenden Jahr vorhabt, das langt noch nicht, wir schlagen vor XY, also, das solle es sein. Man kennt ja den Rat der Wirtschaftsweisen auch, da hört man ja schon drauf, es muss nicht alles umgesetzt werden, was die Wirtschaftsweisen so sagen, aber ich glaube, dass ist ein ganz gutes Instrument auch für die Landesregierung und macht es vielleicht auch im Koalitionsverfahren einfacher.

00:17:20: Pia Grund-Ludwig: Hat es da geknirscht zum Thema Klima?

00:17:23: Thekla Walker: Nein, aber das ist ja einfach eine Erfahrung der vergangenen Jahre, das es auch immer mal wieder knirschen kann und das wir uns zwar im Ziel einig sind, aber in der Wahl der Instrumente und wie geht man vorwärts manchmal auch unterschiedliche Auffassungen haben und da ist vielleicht auch gar nicht schlecht, auch mal einen externen Beraterkreis zu haben, der es sich mal objektiviert anschaut, auch wissenschaftlich begründet dazu was sagen kann. Ich halte das für wichtig, das kann ja auch mal sein, dass man falsch liegt.

00:17:54: Pia Grund-Ludwig: Wissen Sie schon, wer da drin sitzen wird?

00:17:55: Thekla Walker: Nein, also wir haben jetzt uns jetzt überlegt, es gibt eine ganze Reihe wirklich renommierter Wissenschaftler in Baden-Württemberg, es soll auf jeden Fall paritätisch besetzt sein, also Männer und Frauen gleichermaßen, das ist mir wichtig, aber ansonsten sollen das wirklich hochkarätige Wissenschaftler*innen sein und es wäre auch nicht schlecht, wenn es eine gute Altersstruktur gibt aus meiner Sicht, also wenn es eben auch jüngere Wissenschaftler gibt, die da drin sitzen und dabei sind.

00:18:22: Pia Grund-Ludwig: Es gab ja auch in Baden-Württemberg einen relativ wegweisenden Vorschlag für ein Gebäudeenergiegesetz 2.0, ist das denn was, was Sie auf Bundesebene so auch durchsetzen wollen?

00:18:35: Thekla Walker: Ja, also wir haben jetzt ja auch schon in diesem Jahr bei dem Energieministertreffen, das regelmäßig stattfindet, ich glaube, zwei mal im Jahr, ich bin ja jetzt ganz neu dabei, ich war jetzt also ein mal dabei bei dem Energieministertreffen, und durfte dieses Gesetz gleich vorstellen und auch den Kollegen, also sage ich jetzt mal in der Runde noch mal sagen, was uns besonders wichtig ist an diesem Gesetz, an dem Gebäudeenergiegesetz, und das findet ja auch allenthaltend Zustimmung. Jetzt ist es natürlich so, dass wir uns gerade in einer Phase befinden so zwei Monate vor der Bundestagswahl, da ist es nicht so einfach, noch mal so weitreichende Beschlüsse zu fassen in dieser, in diesem Energieministertreffen, aber es war auf jeden Fall Konsens zwischen allen, das in dem Bereich deutlich mehr passieren muss das wir auch einen Instrumentenmix brauchen werden und Instrumentenmix heißt, natürlich, es bedarf auch dem Ordnungsrecht, also es kann nicht nur um Förderprogramme gehen, sondern es geht auch um Zielvorgaben, es geht um einen wirksamen CO2-Mindestpreis, wir brauchen Mindeststandards für Neubauten. Wie ich schon sagte, man muss ja einfach mal langfristig denken, wo gehen die Investitionen hin, wo geht das Geld hin und jetzt noch Fehlinvestitionen zu machen in so einem Sektor, der quasi ja auch über längere Jahre hin angelegt ist, das wäre wirklich fahrlässig. Also, deswegen wäre es echt wichtig, jetzt haben wir zunächst mal einen Arbeitskreis gegründet, aber wir wollen auch noch mal intensiv mit den anderen Ministerien in den anderen Bundesländern in ein Austauschgespräch kommen und es wäre auch sehr gut, wenn wir uns da möglichst einig sind und das dann auch vielleicht, wenn Koalitionsverhandlungen stattfinden im Herbst dann noch mal einbringen können. Also, es ist, wie ich sagte eben unser massives Anliegen in dem Bereich vorwärts zu kommen in Baden-Württemberg ist in den vergangenen Jahren einiges passiert und wir werden aber beim Wärmethema und den Gebäuden nicht vorwärts kommen, wenn wir nicht in den Bestand reingehen. Es geht nicht nur um den Neubau, es geht auch um den Bestand, wie gesagt, 40 %, das erreicht man nicht, wenn man ganz hohe Standards für die neuen Gebäude definiert, sondern da muss man auch sagen, liebe Leute, wir müssen auch zusammen gucken, in welchen Zeiträumen man was saniert oder was umstellen kann, was die Kommunen ergänzend mit den Netzen, die ja bis zu den Häusern dann gehen, was die dann tun können in der zentralen Wärmeversorgung und Dekarbonisierung, also da ist noch viel zu tun. Wenn man sich das mal überlegt, wir wollen 2040 klimaneutral sein und 2045, der Bund ist jetzt auch nicht viel länger, also das ist schon echt eine ambitionierte Aufgabe, die wir uns da alle vorgenommen haben und diese mittel- und langfristigen Dinge wie jetzt im Gebäude- und Wärmebereich die sollte man zügig angehen sonst hat man am Ende keine Zeit mehr, sonst wird es langsam zu spät.

00:21:46: Das Gebäudeenergiegesetz des Bundes bildet den Rahmen für Klimamaßnahmen im Gebäudebereich. Es legt fest, wie viel Energie neu gebaute und sanierte Häuser verbrauchen dürfen. Es regelt auch den Einsatz erneuerbarer Energien und legt Grundlagen für die Förderung.

00:22:03: Pia Grund-Ludwig: Habe ich Sie richtig verstanden, dass der Vorschlag aus Baden-Württemberg zur GEG-Novelle positiv aufgenommen wurde von Ihren Amtskolleginnen und -kollegen?

00:22:10: Thekla Walker: Der wurde positiv aufgenommen und wir haben einen, sage ich jetzt mal, einen Teilbeschluss gefasst, man nennt es Klammerbeschluss, das ist ein bisschen kompliziert, aber das muss man ja jetzt auch nicht erklären in dem Zusammenhang, es geht im Wesentlichen darum, das wir gemeinsam tatsächlich auf unsere Initiative hin gesagt haben, wir müssen im Gebäudesektor Gebäudeenergiegesetz weiter voran schreiten und das Ziel muss sein eben auch mit diesem Gesetz die Klimaschutzziele zu erreichen und dafür brauchen wir eine neue Novellierung mit einem Instrumentenmix, der es ermöglicht, dass wir deutlich aus der CO2-Produktion, der ja in dem Sektor entsteht, rauskommen.

00:22:56: Pia Grund-Ludwig: Sie haben vorhin das Thema Landes Immobilie angesprochen, gibt es denn einen Sanierungsfahrplan für die Liegenschaften des Landes und wie weit ist man damit?

00:23:06: Thekla Walker: Also, es gibt einen im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept schon der vergangenen Legislatur gab es einen Fahrplan für die Sanierung der landeseigenen Gebäude, wir haben auch quasi in der letzten Legislatur immer dafür gesorgt, dass da auch genügend Mittel drin stecken, also wir haben das den Abbau der impliziten Verschuldung genannt, weil es war ja so, in der vergangenen Legislatur, wir hatten relativ gute konjunkturelle Lage, landschaftliche Lage im Land, hatten hohe Steuereinnahmen und die Wahl war zwischen wir tilgen mit dem ganzen Geld die Kreditmarktschulden oder wir nehmen das Geld und stecken das in die Sanierung der landeseigenen Liegenschaften, um damit ja eigentlich auch Schulden abzubauen, weil wenn Sie heute nicht sanieren, dann wird es morgen immer teurer und immer teurer und die Energiekosten steigen auch nach oben drauf also macht es ja Sinn, da Geld reinzustecken, das haben wir gemacht und das ist auch schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das fortgesetzt werden soll, aber ich darf mal als ehemalige Finanzpolitiker sagen, das steckt auch schon in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Baden Württemberg drin, das mindestens eine Sanierungsrate von 2 % finanziert werden kann. Jetzt werden wir es noch beschleunigen, wir haben auch in dem Klimaschutzgesetz ja jetzt drin stehen, dass die Landesverwaltung klimaneutral werden soll und dazu gehören natürlich auch die ganzen landeseigenen Gebäude, die gehören auch dazu.

00:24:36: Pia Grund-Ludwig: Welche Sanierungsrate wollen Sie festschreiben für die Landesimmobilie?

00:24:39: Thekla Walker: Also, wir haben jetzt keine über das 2 %-Ziel hinaus weitergehende Zahl reingeschrieben, aber es ist ja schon klar, wenn man bis 2030 klimaneutral werden will, dann muss man mindestens verdoppeln. Also das ist schon ambitioniert, ja. Und da müssen wir jetzt auch gucken, wenn wir ins Detail gehen, jetzt haben wir die Ziele noch mal gesetzt, ich glaube, dass wir zum Beispiel im Verkehr, aber auch jetzt im Gebäudebereich schon wirklich Maßnahmen jetzt drin haben, aber das muss natürlich und das wäre der zweite Schritt, der erste Schritt ist jetzt die schnelle Novellierung des Klimaschutzgesetzes wie ich es gerade gesagt habe und der zweite Schritt ist jetzt tatsächlich die Sektorenziele genauer zu definieren und die damit verbundenen Maßnahmen, ja, zu fassen, damit diese Sektorenziele auch erreicht werden können und das ist ja jetzt zum Beispiel bei den landeseigenen Liegenschaften, die sind unter der Obhut des Finanzministeriums stehen die und die müssen dann eben gucken, dass die die Maßnahmen sukzessive umsetzen um das Ziel zu erreichen.

00:25:46: Pia Grund-Ludwig: Haben Sie da den Hut auf?

00:25:48: Thekla Walker: Da habe ich als sogenannte Klimaschutzministerin als die ich auch bezeichnet werde den Hut insofern auf, das wir auf jeden Fall interministeriell zusammen arbeiten und gemeinsam auch immer wieder überprüft werden, wo stehen wir jetzt, erreichen wir die Sektorenziele, erreichen wir das was wir uns vorgenommen haben, denn das ist ja auch die zentrale Botschaft gewesen. Man kann nicht alles auf die Jahre zwischen 2035 und 2040 schieben, sondern wir müssen jetzt halt gucken, dass wir bis 2030 auch schon deutlich was erreichen, das ist übrigens auch im Klimaschutzgesetz im neuen drin natürlich als Zwischenziel, das mindestens 65 % gegenüber 1990 reduziert sein müssen, damit wir 2040 dann auf 100 kommen, genau.

00:26:37: Pia Grund-Ludwig: Sie haben im Koalitionsvertrag auch das Thema sparsamer Umgang mit Ressourcen drin, Ressourcen-Gebäudeausweis, gibt es da schon Überlegungen, wie man sich das vorstellen muss, auf welchen Standards das passiert?

00:26:49: Thekla Walker: Also, es gibt unterschiedliche Überlegungen zu dem Thema auch auf Bundesebene wie so etwas aussehen könnte, da geht es ja auch um die Frage, Lebenszyklen von Bauten, um Recyclingfähigkeit oder Kreislauffähigkeit insgesamt. Ich glaube, das ist sowieso ein unterschätztes Thema, das die gesamte Kreislaufwirtschaft und auch das Recycling von Baumaterialien, da muss viel viel mehr passieren, wenn man sich überlegt, das allein Beton glaube ich für 9 % CO2-Ausstoßes weltweit verantwortlich ist, brauchen wir damit einen ganz anderen Umgang und wenn man so einen Ausweis hätte, dann wäre das viel leichter möglich, das anhand des einzelnen Gebäudes zu definieren und zu bilanzieren und auch Maßnahmen daraus abzuleiten für die Zukunft. Wir haben den Vorschlag gemacht im Koalitionsvertrag und der ist aber jetzt noch nicht ausgearbeitet, also wir haben jetzt natürlich, wie lange sind wir schon im Amt, sechs Wochen oder so, oder zwei Monate, die Zeit vergeht so schnell, das wird aber auf jeden Fall ein wichtiges und zentrales Thema sein.

00:28:02: Sie hörten einen Podcast zur Gebäudewende. Konzeption, Produktion und Redaktion Pia Grund-Ludwig. Bleiben Sie dran. Weitere Ausgaben unseres Podcasts unter www.geb-info.de, auf Anchorfm, Spotify oder iTunes.

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