Der Expertenrat für Klimafragen - was prüft er und wie viel Macht das Gremium hat

Shownotes

Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung muss prüfen, ob die Maßnahmen, die die Bundesregierung festlegt ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Für den Gebäudesektor hat er den ersten Bericht vorgelegt. Was steht darin, wie kommt der Klimarat zu seinen Einschätzungen und welche Befugnisse hat das Gremium überhaupt? Über diese Fragen spricht Pia Grund-Ludwig- Chefredakteurin des Gebäude-Energieberater mit Jakob Peter. Er ist seit September 2021 Generalsekretär und Geschäftsführer des Klimarats.

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00:00:17: Gebäudewende – Ein Podcast des Gebäude-Energieberater im Gentner Verlag. Hintergrund und Meinung rund um die Wärmewende im Gebäudebereich. Wir sprechen mit Fachleuten über Quartiers- und Gebäudekonzepte, die Neubauten und Gebäudebestand tauglich machen für den Klimawandel. Und es geht um Ideen, Lösungen, Produkte und Forschungsansätze für klimafreundliches Wohnen. Unser Thema heute: Wie viel Einfluß hat der Klimarat? Der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung muss prüfen, ob die Maßnahmen, die die Bundesregierung festlegt ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Für den Gebäudesektor hat er den ersten Bericht vorgelegt. Was steht darin, wie kommt der Klimarat zu seinen Einschätzungen und welche Befugnisse hat das Gremium überhaupt? Über diese Fragen spricht Pia Grund-Ludwig- Chefredakteurin des Gebäude-Energieberater mit Jakob Peter. Er ist seit September 2021 Generealsekretär und Geschäftsführer des Klimarats.

00:01:31: Pia Grund-Ludwig: Hallo Herr Peter, guten Tag, Sie wissen, wir starten bei unserem Podcast immer mit drei Fragen, die unsere Podcast-Partner kurz vorstellen. Meine erste Frage an Sie: E-Bike oder öffentlicher Nahverkehr?

00:01:44: Jakob Peter: Herzlichen Dank für die Einladung zum Podcast. Die Frage ist für mich ziemlich eindeutig ÖPNV und zwar, weil ich Fahrrad sehr sehr gerne fahre, aber tatsächlich ohne elektrischen Rückenwind.

00:01:58: Grund-Ludwig: Meine zweite Frage an Sie, Krimi oder Sachbuch?

00:02:01: Peter: Auch da ziemlich klar Sachbuch. Sachbuch finde ich tatsächlich sehr spannend, weil man über Bereiche in denen man sich schon auskennt oder auch Bereiche die jetzt nicht in seinen beruflichen Kompetenzfeld liegen sich informieren kann. Dies auch, weil Krimi jetzt nicht ganz so mein Genre ist, da wäre es dann wahrscheinlich eher Drama.

00:02:24: Grund-Ludwig: Okay, dann letzte Frage: Virtuell oder lieber vor Ort?

00:02:29: Peter: Das ist eine schwierige Frage, auch gerade jetzt im Hinblick auf Klimaschutz und unsere neuen Erfahrungen in der Coronakrise und Pandemie. Virtuell würde ich sagen ist ein riesiger Effizienz- und auch Demokratisierungsgewinn will ich jetzt mal sagen, also ganz viele verschiedene Leute können an Meetings teilnehmen über eine virtuelle Videoschaltung beispielsweise. Gleichzeitig dürfen wir aber glaube ich nicht vergessen, dass ein vor Ort Meeting hin und wieder sehr sehr wichtig ist einfach um das Vertrauen zu fassen und sich gegenseitig kennen zu lernen, um auch die Aura und praktisch den Vibe von dem Andern so wahrzunehmen.

00:03:15: Grund-Ludwig: Ja, prima, Dankeschön, das reicht ja schon ein bisschen, um Ihren Vibe mitzukriegen. Ich möchte Sie noch kurz vorstellen: Sie sind ganz frisch Geschäftsführer des Klimarats, deswegen würde ich jetzt gleich auch mit der ersten Frage einsteigen: Den Klimarat kennen unsere Hörerinnen und Hörer vielleicht aus Berichten, wissen aber vielleicht nicht so ganz, was der Klimarat macht und was eigentlich seine Kompetenzen sind, können Sie uns dazu vielleicht ein bisschen was erklären?

00:03:39: Peter: Da gebe ich sehr gerne einen kurzen Überblick, genau, ich bin zum 1. September, also vor gut drei Wochen, als Generalsekretär und Geschäftsführer hier vom Expertenrat für Klimafragen und zwar von der Geschäftsstelle eingesetzt worden, das ist ein neues Gremium den Expertenrat und Klimarat, den gibt es seit, also ist im Klimaschutzgesetz 2019 praktisch verankert worden, dass dieses Gremium geschaffen werden soll und den gibt es, der wurde 2020 berufen, das sind fünf Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, das sind Ökonominnen, Ökonomen, das sind Techniker*innen, Ingenieur*innen, die jeweils an ihren Heimatinstitutionen einen Lehrauftrag haben, eine Institutsleitung innehaben und dieses Gremium wurde geschaffen mit einem ganz definierten klaren gesetzlichen Auftrag und zwar ist das im Bundesklimaschutzgesetz, Paragraph 11, 12, ist das ganz klar geregelt. Es sind drei, unterdessen sogar vier Bereiche, wo der Expertenrat für Klimafragen oder auch kurz Klimarat seine Aufgaben sieht. Die erste Aufgabe besteht darin, die Emissionsdaten, das sind schlussendlich vom Umweltbundesamt sehr kurzfristig veröffentlichte Vorjahresschätzungen für die Emissionen des letzten Jahres, also die werden im Umweltbundesamt im März raus gegeben für das letzte Jahr, also im März 2021 für 2020 wird dann eine Emissionsschätzung herausgegeben und diese Daten werden vom Expertenrat geprüft, ob die auch plausibel sind. Und diese Prüfung ist so wichtig, weil wir damit nämlich direkt schon zur zweiten Aufgabe kommen. Diese Prüfung ist so wichtig, weil auf Basis von diesen Daten wird die Regierung Sofortmaßnahmen oder Sofortprogramme festlegen müssen, also sobald in einem Sektor die Klimaschutzziele, die sektoral festgelegt sind im Klimaschutzgesetz, nicht eingehalten werden und diese Nichteinhaltung wird eben durch diese Emissionsdaten festgestellt, das ist praktisch die Messgröße, sobald dies eintritt muss eben ein Sofortprogramm vorgelegt werden. Ein Sofortprogramm ist praktisch ein Bündel von Maßnahmen, das diese Klimaschutzlücke, die dann in diesem Sektor entstanden ist, dennoch noch eingehalten werden und auch dieses Sofortprogramm wird dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt und der Expertenrat prüft dieses Sofortprogramm, ob das tauglich ist, ob es wahrscheinlich ist, dass mit diesen Maßnahmen diese Klimaschutzlücke in diesem Sektor dann erreicht werden. Die dritte Aufgabe des Expertenrats besteht darin, dass die Bundesregierung den Expertenrat zu einer Stellungnahme anfragen kann, wenn es Änderungen im Klimaschutzgesetz vorhat, also es gibt ja zum Beispiel die Jahresemissionswerte der einzelnen Sektoren, also schlussendlich die Klimaschutzziele für die einzelnen Sektoren Gebäude, Energie, Verkehr. Wenn diese einzelnen Sektorziele verändert werden sollen, die Jahresemissionsmengen verändert werden sollen, kann sich der Expertenrat für Klimafragen dazu äußern. Des Weiteren werden auch Stellungnahmen angefragt über die Fortschreitung des Klimaschutzplans und den Beschluss von Klimaschutzprogrammen, also praktisch zur großen Klimaschutzstrategie der Bundesregierung wird der Expertenrat dann zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ganz neu dazu gekommen ist jetzt eine vierte Aufgabe, deswegen hatte ich anfangs gesagt, drei Aufgaben unterdessen vier Aufgaben. Die vierte Aufgabe besteht darin, das der Expertenrat für Klimafragen alle zwei Jahre ein Trendgutachten, ein Zweijahresgutachten, vorlegt in welchen zu den bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen aber eben auch zu den Trends der Jahresemissionsmenge, also auf die nächsten ein, zwei Jahre und die Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung eingegangen werden. Das ist eine sehr spannende neue Aufgabe, die jetzt ganz frisch diesen Sommer in der Novellierung des Klimaschutzgesetzes dazu gekommen ist.

00:08:05: Grund-Ludwig: Jetzt wurde ein erster Bericht vorgelegt für den Gebäudebereich. Können Sie vielleicht erklären, wie dieser Bericht zustande gekommen ist und was die wichtigsten Ergebnisse waren?

00:08:17: Peter: Also, vielleicht noch mal ganz kurz als Rekapitulation wieso gibt es jetzt diesen Bericht. Es war genau so, dass im April der Expertenrat aufgerufen wurde diese Emissionsdatenschätzung vom Umweltbundesamt zu überprüfen, da wurde dann im April vom Expertenrat bescheinigt, ja, die Prüfungen der Emissionsdaten, das ist ok so. Jedoch wurde darin auch festgestellt, wie auch das Umweltbundesamt festgestellt hat, dass eben der Gebäudesektor, das Ziel des Gebäudesektors, das Klimaschutzziel um zwei Millionen Tonnen überschritten hat. Das ist mit unter wegen Corona auch zustande gekommen. Das heißt, dadurch wurde der Mechanismus im Klimaschutzgesetz in Kraft gesetzt, dass ein Sofortprogramm ausgearbeitet werden musste. Das hat die zuständigen Ministerien, das war einerseits das BMWi, das Wirtschaftsministerium und das BMI also das Ministerium für Innere vorgelegt und dieses Sofortprogramm wurde dann im Klimarat vorgelegt und darüber das haben Sie jetzt genau angesprochen, also diese Prüfung von diesem Sofortprogrammbericht. Wie sind wir da vorgegangen, also der Expertenrat für Klimafragen das war tatsächlich noch vor meiner Zeit, da muss ich die Kolleginnen und Kollegen hier natürlich erwähnen, die diesen Bericht verfasst haben. Das waren die Mitarbeiter*innen in den Instituten der jeweiligen Expertinnen und Experten im Rat. Die haben von den zwei Ministerien, BMWi und dem BMI dieses Sofortprogramm überreicht bekommen und zusätzlich ein Gutachten und sonstige Dokumente, die für dieses Sofortprogramm herangezogen wurden. Das heißt, der Expertenrat hat erst mal die Daten gesichert und die Dokumente gesichtet, die zu diesem Sofortprogramm geführt haben und natürlich das Sofortprogramm selbst. In einem zweiten Schritt wurde praktisch vereinzelt nachvollzogen, was wurde genau berechnet und dann auch wurden Schätzungen gemacht, ob jetzt in dem Fall war das jetzt eine Vergrößerung der Fördersumme im BEG, ob das ausreicht, um diese Klimaschutzlücke einzufangen, diese zwei Millionen Tonnen.

00:10:45: Grund-Ludwig: Und was waren die Ergebnisse?

00:10:47: Peter: Erst mal wurde es nachvollzogen und auf Konsistenz geprüft. Im Sofortprogramm ist von einem Zusatz Fördervolumen von 5,8 Milliarden Euro für das Jahr 2021, also für dieses Jahr, wird davon gesprochen. In dem Gutachten, was aber mit dem Sofortprogramm uns mit überreicht wurde, wird aber nicht nur für 2021 von Zusatzfördervolumen gesprochen, sondern auch für die Folgejahre 2022, 2023, 2024. Und insofern konnte der Expertenrat auf Basis von dieser Inkonsistenz nicht feststellen, ob dieses Sofortprogramm, was nur von diesen 5,8 Milliarden Euro spricht, tatsächlich ausreicht, um diese Klimaschutzlücke von zwei Millionen Tonnen CO2, ob es ausreicht, diese Klimaschutzlücke zu schließen. Das war der eine große Punkt der festgestellt wurde.

00:11:45: Sprecher: Der Klimarat der Bundesregierung kommt zu der Einschätzung, dass die bisherigen Programme im Gebäudebereich nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Jakob Peter, Generalsekretär und Geschäftsführer des Klimarats, erklärt, warum und welche Konsequenzen es hat.

00:12:02: Peter: Ein zweiter Punkt war, dass an verschiedenen Stellen festgestellt wurde, dass wahrscheinlich das Gutachten die CO2 Einsparungswirkung von diesem Sofortprogramm überschätzt, also selbst wenn diese zusätzlichen Fördervolumen besprochen werden auch in den Folgejahren, ist es aus Sicht des Expertenrats für Klimarats wahrscheinlich, dass die Treibhausgaseinsparungen überschätzt worden. Das hat verschiedene Gründe oder verschiedene Gründe, wieso wir das denken. Einerseits gibt es den Begriff der Fördereffizienz. Die Fördereffizienz, das wird jetzt ein bisschen technisch, ist praktisch mit welchem Fördermitteleinsatz, also mit wie viel Fördermitteleuro erhält man welche Treibhausgaseinsparung. Und in diesem Gutachten wurde angenommen, dass diese Fördermitteleffizienz, Fördereffizienz konstant ist, auch wenn man zusätzliche Fördermittel ausschüttet und das ist kritisch zu sehen tatsächlich, weil tendenziell diese Fördermitteleffizienz über die Zeit sich verringert, weil eben zunehmend bessere Technologien uns entsprechend auch bessere Ausgangszustände zum Beispiel von Gebäuden vorhanden sind und deswegen pro geförderten Euro weniger Treibhausgasemissionen tatsächlich zu erwarten sind, Treibhausgasemissionen-Einsparungen wollte ich sagen. Ein zweiter Punkt war, dass nicht klar war, ob die Fördervolumina nominale oder reale Werte sind, also wir sprechen hier über die Inflation, wenn das jetzt nominale Werte sind, das heißt, wie der Euro 2021 wert ist, sozusagen auch für die Folgejahre angesetzt werden und aber gleichzeitig auch eine Inflation auftritt, zum Beispiel von zwei Prozent oder vier Prozent pro Jahr, dann heißt das faktisch, dass im Jahr 2023, 2024 weniger Geld zur Verfügung steht, um Treibhausgaseinsparungen anzuregen und entsprechend weniger Geld, weniger Maßnahmen und dadurch werden die Ziele auch wiederum nicht erreicht und das wiederum bedeutet eben, dass es tendenziell überschätzt worden ist.

00:14:24: Grund-Ludwig: Wie geht man denn bei dieser Abschätzung mit dem Problem um, dass diese Programme der Bundesförderung ja ständig im Fluss sind, in Zuschnitt und Volumen und Inhalt permanent geändert werden, kann man da diese Effekte überhaupt sinnvoll abschätzen?

00:14:39: Peter: Ich kann Ihre Frage sehr gut verstehen, dass es natürlich eine Schwierigkeit stellt, weil sich Systeme verändern und das System zu analysieren. Meine Antwort darauf ist ja, man kann ein System analysieren, aber natürlich immer nur für verschiedene Momentaufnahmen des Systems in seiner Ausgestaltung. Nehmen wir als Beispiel die Abschätzung der Effekte in einem Gutachten, welches zu einem Zeitpunkt X gemacht wird, ist natürlich eine Momentaufnahme und in diesem Gutachten werden dann Fördervolumina für die Folgejahre angesetzt, also, da muss irgendwas angenommen werden für die Förderungen. Und natürlich ist das eine Momentaufnahme und es kann jetzt gut sein, dass in den folgenden Jahren diese Fördervolumina angepasst werden, aufgestockt werden, eingedampft werden, also verringert werden und dann ist natürlich diese Analyse, die da jetzt gemacht wird sozusagen als Momentaufnahme nicht mehr ganz korrekt.

00:15:39: Grund-Ludwig: Es kommt ja auch darauf an, was gefördert wird, es kommt ja nicht darauf an, wie viel Geld rein geht, sondern wie die Stellschrauben sind.

00:15:48: Peter: Absolut. Was ich noch ganz kurz sagen wollte, natürlich kann man das mit  Sensitivitätsanalyse in Griff kriegen und so mögliche Änderungen der Fördervolumina damit auch analysieren.

00:16:02: Grund-Ludwig: Der erste Punkt ist, ist wie viel Geld gibt man ins System, der zweite Punkt ist welche Maßnahmen werden gefördert. Das hat ja auch wesentlichen Einfluss auf die CO2-Einsparungen, die man mit den angesetzten Mitteln erzeugen kann. Wie gehen Sie damit um?

00:16:16: Peter: Das stimmt, da sprechen Sie einen ganz wichtigen Punkt an, auch hier, jede Analyse ist eine Momentaufnahme, in dieser Momentaufnahme sind Förderungen von Technologien XY vorgesehen und in dieser Momentaufnahme kann das dann analysiert werden, das ist jetzt zum Beispiel geschehen im Sofortprogramm-Bericht vom Expertenrat für Klimafragen. Wenn sich diese Förderungen verändern und andere Maßnahmen dadurch mehr gefördert werden und gewisse Maßnahmen weniger, führt das natürlich auch zu einer großen Verschiebung auch von der Treibhauseinsparungswirkung und das muss dann auch in beispielweise der Sensitivitätsbetrachtung analysiert werden. Aber ich glaube, wir können, da kommen wir nicht raus sozusagen, das Beste ist, das wir versuchen für verschiedene Momentaufnahmen und auch mögliche Sensitivitäten das System zu analysieren, um einen Eindruck zu erhalten, welche Maßnahmen, Maßnahmenbündel zu welchen Treibhauseinsparungen führen und darauf basierend die besten Entscheidungen treffen wie das Förderprogramm angepasst werden soll.

00:17:29: Grund-Ludwig: In der Bewertung im Gebäudebereich wird auch argumentiert, dass das Klimaschutzgesetz selbst im Bezug darauf was zutun ist, wenn denn die Emissionsmengen überschritten werden sehr ungenau ist, heißt das, dass eigentlich auch eine Novelle des Klimaschutzgesetzes selber und eine Präzisierung notwendig ist?

00:17:51: Peter: Ich nehme an, Sie sprechen hier die Formulierung an, dass ein Sofortprogramm vorgelegt werden soll, da es die Einhaltung der Jahresemissionenmengen auch in den Folgejahren sicherstellt.

00:18:04: Grund-Ludwig: Genau.

00:18:05: Peter: Genau, und da wurde in unserem Bericht in der Zusammenfassung Z9 tatsächlich darauf eingegangen, dass das natürlich bei wörtlicher Interpretation eine jährliche Zielerreichung durch dieses eine Sofortprogramm sichergestellt werden muss, dass das eine sehr starke Forderung ist, die Instrumentalisierung als auch dann den Wirkungsnachweis. Ich will das kurz erläutern, also, das Ziel des Sofortprogramms das ist eben zum Beispiel in der Fördersumme oder in einer Verschiebung von Technologien die gefördert werden sollen und was jetzt genau der Effekt von diesem Sofortprogramm ist, ist erst mal schwierig abschätzbar, das versuchen wir ja genau zu machen, aber wenn das mit einer Sicherheit sozusagen zu einer Erreichung der Ziellücke führen soll, müssen praktisch noch Sicherheiten eingebaut werden in das Sofortprogramm sozusagen, also das praktisch das Konfidenzintervall, um die Erreichung dieses Zielwerts, dass das auch noch sozusagen oben drauf kommt oder zumindest und das ist eigentlich der Punkt, den wir hier ansprechen, es wäre wichtig, dass der Gesetzgeber hier Klarheit schafft, wie sicher muss dieses Sofortprogramm zur Erreichung des Zieles oder zur Schließung der Lücke beitragen.

00:19:38: Grund-Ludwig: Weil man sonst dann einen zu großen Puffer braucht?

00:19:41: Peter: Weil man sonst entweder einen zu großen Puffer braucht, genau. Oder aber das nicht ganz klar gesetzlich festgelegt ist, was jetzt diese Sicherstellung jetzt ganz genau juristisch bedeutet.

00:19:57: Grund-Ludwig: Sie haben in Ihrem Bericht festgestellt, dass das die Lücke mit dem Sofortprogramm nicht zu schließen ist, wie waren denn die Reaktionen auf diesen Bericht?

00:20:10: Peter: Nun, unsere Berichte sind ja öffentlich zugänglich über die Website des Expertenrats für Klimafragen und werden zugleich natürlich auch offiziell der Bundesregierung übergeben. Im Falle des Aprilberichts wurde sogar eine Bundespressekonferenz gemacht, eigens für den Bericht, und es werden Fragen von Journalistinnen und Journalisten beantwortet. Der Sofortprogrammbericht, den Sie jetzt gerade ansprechen, wurde von der Presse erfreulicherweise sehr stark diskutiert, es gab Artikel in der Welt, in der Zeit, Süddeutschen Zeitung, SZ, der Klimareporter hat darüber diskutiert und bestimmt auch noch andere, Spiegel habe ich glaube ich noch vergessen. Das heißt, in der Presse wurde stark diskutiert und da war auch einhellig die Meinung, das ist jetzt ein interessanter Vorgang, der hier zum ersten mal durchgespielt wird, ein interessanter Vorgang innerhalb des Klimaschutzgesetzes, der eben dort festgesetzt ist. Nämlich, dass der Expertenrat jetzt erstmals diese Prüfung vorlegt und jetzt dieses Sofortprogramm scheinbar nicht ausreicht. Was jetzt genau geschieht ist folgendes, also dieser Expertenratbericht wird diesem Sofortprogramm, diesem ursprünglichen Sofortprogramm praktisch beigelegt und es wird gemeinsam der Bundesregierung oder dem Klimakabinett vorgelegt.

00:21:26: Sprecher: Mittlerweile hat die Bundesregierung auf den ersten Bericht des Klimarats reagiert und nachgebessert. Weitere 5,7 Milliarden Euro sollen in Förderprogramme fließen, um die Lücke zum Klimaziel zu schließen.

00:21:38: Grund-Ludwig: Sie haben vorhin die Kompetenzen des Klimarats angesprochen, die ja sehr stark in Richtung Prüfung gehen. Würden Sie denn sagen, dass der Klimarat wirklich auch politischen Einfluss hat, wenn er nur prüfen darf?

00:21:52: Peter: Ich würde sagen, selbstverständlich. Selbstverständlich und zwar über die Kraft eben der Transparenz und Informationsverfügbarkeit in der Öffentlichkeit und indirekt natürlich über die Presse. Wir können ja wirklich das gegenwertige Beispiel als, die gegenwertige Situation praktisch mit dem Sofortprogramm als Beispiel nehmen. Die beiden Ministerien BMWi, BMI die haben ein Sofortprogramm aufgelegt, das wurde uns vorgelegt, der Expertenrat hat in einem öffentlichen Bericht dargelegt, das reicht nicht aus, das wird von der Presse diskutiert und das wird jetzt gemeinsam der Bundesregierung vorgelegt. Ich denke, da ist es für die Bundesregierung tatsächlich schwierig, diesen Bericht überhaupt nicht zu beachten und dadurch entfaltet sich eben genau durch diese Öffentlichkeit eine Transparenz und ein Politischer Handlungsdruck, der dann dazu führt, dass das Sofortprogramm, so es denn nicht ganz ausreichend ist, noch mal überarbeitet wird zu einer Schließung der Klimaschutzlücke.

00:22:59: Grund-Ludwig: Wie ist denn Ihre Erfahrung, würden Sie sagen, dass bei der Aufgabendefinition des Klimarats Änderungen notwendig sind, damit er noch mehr Wirkungen entfaltet?

00:23:08: Peter: Ich würde sagen, erst mal ist es ein großer Erfolg, dass dieses Gremium Expertenrat für Klimafragen überhaupt geschaffen wurde im Klimaschutzgesetz 2019 und das es jetzt im Sommer 2021 jetzt gerade vor ein paar Monaten noch mal gestärkt wurde, das man vom Expertenrat für Klimafragen. Es ist wie Sie sagen, da stimme ich Ihnen zu, ein Prüfungsmandat und erstmals ist keine Beratungsfunktion praktisch in diesem Mandat mit eingeschlossen. Das ist eine größere Frage sozusagen. Da gibt es in Klimaräten in anderen Ländern gibt es Mandate, die auch noch eine Beratungsfunktion für die Regierung beinhalten. In Deutschland ist es bis jetzt ausschließlich eine Prüfungsfunktion. Ich möchte aber hier vielleicht nochmals erläutern, wieso ich auch diese Prüfungsfunktion ganz essentiell finde. Also, der Expertenrat wurde auch mitunter deswegen geschaffen, weil die Ressorts, die verschiedenen Ministerien der Bundesregierung in der Vergangenheit teilweise über die Messgröße im Regelkreis Klimaschutz, also praktisch über die Emissionsdaten oder eben auch über die Bewertung vom Sofortprogramm gestritten haben, uneinig waren, ob jetzt dieses Gutachten vielleicht von einem Ministerium in Auftrag gegeben wurde und deswegen in eine Richtung tendiert, solche Fragen wurden viel diskutiert. Und genau deswegen wurde dieser Expertenrat für Klimafragen geschaffen, um hier eine neutrale Instanz zu schaffen, die von allen Ministerien, auch von allen Parteien praktisch als unabhängige Instanz gewertet und geschätzt wird und akzeptiert wird und daher ist es uns als Expertenrat für Klimafragen jetzt wo wir ein neues Gremium sind enorm wichtig, dass wir diese Prüffunktion und diese unabhängige Rolle sehr sehr ernst nehmen und mit höchster wissenschaftlichen Präzision gut ausführen. Ob dieses Mandat in Zukunft auch noch Richtung einer Beratung, eines Beratungsmandats für die Bundesregierung ausgeweitet wird, das ist dann eine nachgelagerte Frage. Aber auch hier würde ich sagen, es gibt in Deutschland zum Glück ja sehr viele und hervorragende Beratungsinstitute oder auch innerhalb von der Bundesregierung verschiedene Räte, die eine Beratungsfunktion innehaben und daher denke ich, dass diese Prüfungsfunktion von Expertenrat für Klimafragen erst mal ein sehr sehr guter Start ist.

00:25:52: Sprecher: Sie hörten einen Podcast zur Gebäudewende. Redaktion: Pia Grund-Ludwig, Sprecher: Oliver Barner. Schnitt: Lea Alonso Schwarz. Bleiben Sie dran. Weitere Ausgaben unseres Podcasts unter www.geb-info.de, auf Spotify oder iTunes.

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